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Nutzerbestimmungen für Lernplattformen


Das NET hat in Zusammenarbeit mit dem Rechtsdienst der ETH Zürich Nutzerbestimmungen für die Lernplattformen und Groupware-Systeme des NET erarbeitet.
In Absprache mit dem Rechtsdienst sind wir zum Schluss gelangt, die Nutzerbestimmung so in die Systeme zu implementieren, dass sie zwingend von jedem Nutzer genau einmal bestätigt werden müssen.
Die aktuelle Form der jeweiligen Nutzerbestimmung ist immer auf der Portalseite des entsprechenden E-Learning-Systems unter dem Menüpunkt “Nutzerbestimmung” einsehbar.


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